Termine rund um die Versicherungen
Auf dieser Seite liefern wir Ihnen alle wichtigen Termine zum Thema "Versicherungen". Damit Sie keinen Termin verpassen. Gehen Sie auf Nummer Sicher. Erteilen Sie uns einen Maklerauftrag. Dann erledigen wir alles Wesentliche für Sie.
30.09. Sachversicherung, Haftpflichtversicherungen
- Alle Sach- u. Haftpflichtversicherungen können bis zu 3 Monate vor Ablauf (in vielen Fällen der 31.12.) gekündigt werden. Jahresverträge können zu jeder Hauptfälligkeit, alle anderen nach Ablauf der Vertragslaufzeit, meistens 3 Jahre bzw. 5 Jahre nach Vertragsabschluss. Beitragserhöhungen erwirken ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung.
30.11. Kfz-Versicherungen
- Kfz-Versicherungen können bis zum 30.11. eines Jahres mit Wirkung zum 31.12. gekündigt werden. Erfolgt eine Beitragserhöhung, verlängert sich die Frist bis um einen Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung.
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